Schüleruni
Institut für Mathematik.
Die gesetzliche Grundlage für die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schüler ist seit Inkrafttreten des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21.7.2003 gegeben. Danach besteht die Möglichkeit des so genannten Frühstudiums. Nach § 67 Abs. 4 HochSchG können Schülerinnen und Schüler außerhalb der Einschreibeordnung für ein Frühstudium eingeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen. Der Gesetzgeber hat bewusst von konkreten Festlegungen im Hinblick auf das "Auswahlverfahren" der Studieninteressierten abgesehen, um pragmatische Lösungen zu ermöglichen.
Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
- Von Seiten der Schulen sollte besondere Begabung z.B. durch ein Gutachten/Empfehlungsschreiben belegt werden.
- Von Hochschulseite kann die Feststellung der besonderen Begabung durch Berücksichtigung einschlägiger Schulnoten, ein Gespräch oder einen Test erfolgen.
- Die Einschreibung dieser Frühstudierenden ist nicht mit dem regulären Status eines Studierenden verbunden.
- Gebühren für das Frühstudium werden nicht erhoben.
- Nach dem ersten erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung mit Klausur erhalten die Schülerinnen und Schüler auch von dem jeweiligen Institut der Universität eine Bescheinigung über die besondere Begabung in dem Fach (nutzbar als Anlage zu Bewerbungen).
- Wenn Frühstudierende Leistungsnachweise erwerben und Prüfungen ablegen, so werden diese bei der späteren Aufnahme eines regulären Studiums angerechnet, sofern sie einschlägig sind.
- Für diese Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt bei Einschreibung in einen regulären Studiengang keine Abbuchung vom Studienkonto.
- EINWILLIGUNG: Die Teilnahme am Förderprogramm setzt eine Einverständniserklärung der Schulleitung und (bei Minderjährige) der Erziehungsberechtigten voraus.
- WICHTIG: Die Schulleitung kann zu jeder Zeit das Förderprogramm unterbrechen, falls die schulischen Leistungen in anderen Fächern durch die Teilnahme am Förderprogramm abfallen.
- Die Schülerinnen und Schüler können zu jeder Zeit das Förderprogramm unterbrechen. Voraussetzung ist, dass sowohl die Schulleitung als auch die betroffenen Dozenten darüber schriftlich informiert werden.
- VERSICHERUNG DER SCHÜLER: Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird unter dem Begriff "Lernen an einem schulfernen Ort" geführt. Das Förderprogramm ist juristisch eine schulische Veranstaltung, die an der Universität abgehalten wird. Damit ist der Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler während der Veranstaltungen und auf dem Weg zwischen Wohrnort/Schule und der Universität gewährleistet.
Zunächst war angedacht, nur Schülerinnen und Schüler der gymnasiale Oberstufe für das Schülerstudium zuzulassen, jedoch auch begründet aus positiven Erfahrungswerten u. a. der Universität Köln (Dr. Ulrich Halbritter) können nun auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 an dem Förderprojekt teilnehmen.
Wir bitten Sie, die Anmeldung für die Schülerinnen und Schüler auszufüllen, denen Sie die Teilnahmen an dem Projekt "Schüler an der Uni" genehmigen wollen.
Ferner steht ein e-Mailverteiler bereit, über den Sie direkt per E-Mail über weitere Informationen über das Projekt und Informationsveranstaltungen zum Projekt informiert werden, wenn Sie sich registrieren.
Ab dem Sommersemester 2025 erfolgt die Anmeldung zur Schüleruni über das Bewerberportal der RPTU (Link folgt).
Hierzu ist zusätzlich diese Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben im Bewerberportal hochzuladen.
Die Informationsveranstaltung zur Schüleruniversität für das kommende Wintersemester 2024/25 findet am
Montag, den 07.10.2024 um 14:30 Uhr
statt. Die Informationsveranstaltung findet in hybrider Form statt, d.h. sowohl digital über das Videokonferenzsystem BigBlueButton unter https://bbb.rlp.net/b/fat-h6l-lcj-okp als auch in präsenz im mathematischen Umweltlabor in Gebäude I, Raum 0.07 im Keller.
Dazu sind alle interessierten Schülerinnen und Schüler, Eltern, sowie Lehrerinnen und Lehrer eingeladen.
Bei dieser Informationsveranstaltung werden die einzelnen Fächer mit ihren angebotenen Veranstaltungen vorgestellt. Außerdem gibt es Hinweise zum organisatorischen Ablauf und zu rechtlichen Fragen und die Zertifikate des vergangenen Semsters werden verteilt.
Liste mit allen geöffneten Veranstaltungen (Stand: 22.10.1024)
Der Besuch anderer Veranstaltungen ist nach Absprache mit Herrn Prof. Dr. Engelbert Niehaus und den jeweiligen Dozenten möglich.
Zusätzlich wird dieses Semester eine Lehrveranstaltung von dem ehemaligen (!) Schülerstudierenden Markus Eichhorn zur Modellierung von Plantenbewegungen angeboten. Termin folgt in Absprache mit Interessierten.
Musik:
Trotz zahlreicher, monatelanger Initiativen und Proteste von Studierenden, Verbänden, Schulen und Einzelpersonen zur Erhaltung der MusiklehrerInnenausbildung am Campus Landau hat der Senat am 10. Juli 2012 entschieden, das Fach Musik ab Sommersemester 2013 in Koblenz zu konzentrieren. Zum Wintersemester 2012/13 wurden die letzten Musikstudierenden aufgenommen.
Deshalb können leider keine Veranstaltungen im Fach Musik im Rahmen der Schüleruni angeboten werden.
Das Projekt "Frühstudium für Schülerinnen und Schüler" wurde durch das Land Rheinland-Pfalz über das Hochschulprogramm "WissenSchaf(f)t Zukunft" gefördert. Dies ermöglicht eine nachhaltige Integration der Förderung von Schülerinnen und Schülern in die Lehramtsausbildung.
Eine weitere Förderung erfolgte duch die Deutsche Telekom-Stiftung. Diese ermöglichte neben der Finanzierung von Flyern (Informationsmaterial), dass einigen begabten Schülerinnen und Schülern eine Fahrkostenunterstützung zur Universität gewährt werden konnte.
Vorlesungszeit und Vorlesungsfreie Zeit
Akademische Zeitangabe (c.t. und s.t.)
KLIPS (Informations Portal für Studierende)
Veranstaltungsverzeichnis
Universitätsbibliothek der RPTU
Zentrum für Lehrerbildung
Das Zentrum für Lehrerbildung verwaltet die zentralen Hinweise für das Frühstudium.
Schüleruni
Anmeldung mit Einverständniserklärung
Katharina Greb: "Clevere Köpfe: Vom Klassenzimmer in den Hörsaal", UniBlog Universität Koblenz-Landau, 2014. (Link zur Homepage der Universität Koblenz-Landau)
Mathematik-Wettbewerbe
Bundesweite Mathematik-Wettbewerbe
mathematisch-naturwissenschaftliche und technische Wettbewerbe
Begabungsförderung: Beratung, Information, Weiterbildungsangebote
In Münster gibt es das Internationale Zentrum für Begabungsforschung (ICBF), das Beratungen für Eltern Lehrer und Schüler anbietet.
Kontakt ICBF: http://www.icbf.de
Links zur Begabungsförderung: https://www.legaoptima.de/de/links