Ersetzung von Leistungen für Modul 1

Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 PO kann das Studium des zweiten Faches gem. § 3 Abs. 7 Satz 1, Nr. 2 im Fach Mathematik in einem Gesamtumfang von bis zu 16 LP  Studienmodule des Faches Grundschulbildung der Studienbereiche Deutsch und Sachunterricht umfassen.

Im Fach Mathematik können Studierende, falls sie das Fach Mathematik als zweites Fach gewählt haben und den Schwerpunkt Förderschule gewählt haben, das Modul 1 als ganzes Modul ersetzen (7 LP). Eine Ersetzung von Modul 1 ist nur durch Leistungen aus den Studienbereichen Deutsch und Sachunterricht  möglich. Die Ersetzung kann nur durch Module erfolgen, die mindestens die gleiche Anzahl von Leistungspunkten besitzen (d.h mindestens 7 LP). Eine Anerkennung erfolgt nur in Höhe der zu ersetzenden 7 LP des Modul 1 (Mathematik).

Falls Sie das Modul 1 durch Studieninhalte aus dem Fach Grundschulbildung ersetzen möchten, teilen Sie dies bitte dem Hochschulprüfungsamt mit.

Empfehlungen zur Ersetzung von Modul 1

Studierende kommen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen im Fach Mathematik an die Universität. Idealerweise besuchen Studierende den Vorkurs, um Ihre Lernvoraussetzungen aus der Sekundarstufe II zu überprüfen. Die FachvertreterInnen am Institut für Mathematik betrachten den erfolgreiche Abschluss von Modul 1 in der Mathematik als sinnvolle Studienleistung, da die Lernvoraussetzungen im weiteren Studium notwendig sind.

Es wird empfohlen, dass nur Studierende mit besonders guten Lernvoraussetzungen im Fach Mathematik das Modul 1 durch Leistungen aus dem Studienbereich Deutsch oder Sachunterricht ersetzen.