Bewerbungsverfahren mit den gängigsten Förderinstrumenten
Erasmus+
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen für das akademische Jahr 2025/26 (WiSe + SoSe):
- Einreichung der Unterlagen im Fachbereich: 10.01.2025
- Einreichung der Bewerbung beim International Office: 01.12.2024 bis 31.01.2025
- falls Mittel & Plätze vorhanden ggf. 2. Bewerbungsrunde
Übersicht zum Bewerbungsablauf mit Erasmus+ zum download
Checklisten und Erläuterungen
Der Studienplan ist kein eigenes Dokument, das im Bewerbungsprozess eingereicht werden muss, sondern eine Übersicht darüber, wie die Kurse des Auslandssemesters in Ihren Studienplan der noch zu erbringenden Module Ihres Studiums passen. Für mit Erasmus+ geförderte Auslandssemester besteht eine Anerkennungspflicht, d.h. mindestens ein Teil der im Ausland erbrachten Leistungen muss für Ihr Studium an der RPTU anrechenbar sein. Achtung: Es müssen mindestens 5 Veranstaltungen belegt und mindestens 10 ECTS zur Anerkennung gebracht werden.
Der Studienplan ist eine prima Grundlage für das Befürwortungsschreiben (Formular), das mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden muss. In diesem Formular halten Sie - in Absprache mit dem Partnerschaftskoordinator - fest, welche Kurse der Partneruniversität Sie für welche Kurse an der RPTU anrechnen lassen wollen. Dies ist auch die Grundlage für Ihr späteres (Digitales) Learning Agreement!
Hinweis zum Befürwortungsschreiben: Bitte setzen Sie bitte die Zeilen so, dass klar erkennbar ist, welche Kurse/Module für welche an der RPTU angerechnet werden sollen. Unterscheiden Sie dabei klar zwischen einzelnen Lehrveranstaltungen und Modulen. Vergessen Sie nicht, die Leistungspunkte für die Kurse/Module (für beide Unis) anzugeben. Auch das Zielsemester, in dem Sie gehen wollen, muss der/die Partnerschaftskoordinator*in klar erkennen können (WiSe/SoSe ankreuzen).
Sie erhalten Ihr Befürwortungsschreiben unterzeichnet zurück, wenn Sie für einen Platz an der Partneruni vorgesehen werden können. Dieses unterzeichnete Befürwortungsschreiben laden Sie bitte unbedingt mit Ihren Bewerbungsunterlagen in MobilityOnline hoch.
Vorab: Achtung! Es gibt 2 Deadlines für die Einreichung Ihrer Bewerbung:
- 10. Januar beim/bei der Partnerschaftskoodinator*in
- 31. Januar in Mobility Online
Die folgenden Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens 10. Januar beim Partnerschaftskoordinator ein:
- Motivationsschreiben (richtet sich an den/die PartnerschaftskoordinatorIn Ihres Fachbereichs an der RPTU)
- Lebenslauf
- Aktuelle Leistungsübersicht (aus Klips bzw. vom Hochschulprüfungsamt, mit Fehlversuchen)
- Passfoto (keine Anforderungen, Sie sollten nur wiedererkennbar sein)
- Befürwortungsschreiben
Gibt der Partnerschaftskoordinator sein okay, können Sie Ihrevollständigen Unterlagen in Mobility Online hochladen. Achtung, die Deadline ist der 31.Januar!
Weitere Unterlagen, die Sie im Laufe des Prozesses über Mobility Online bereitstellen müssen sind
- ein (digitales) Learning Agreement basierend auf den Kursen im Befürwortungsschreiben
- ggf. Sprachnachweis
ggf. Ehrenwörtliche Erklärung bzw. Belege dafür, dass Sie berechtigt sind Zusatzförderung zu erhalten (Studierende mit Kind / mit Behinderung / mit chronischer Erkrankung / mit durchgängiger Erwerbstätigkeit / als Erstakademiker
Das Learning Agreement ist ein zentrales Dokument im Austauschprozess.
Ein Learning Agreement (LA) stellt eine Vereinbarung zwischen dem Studierenden, der RPTU und der Gasthochschule dar, in welchem die Studieninhalte und deren Anerkennung festgehalten werden.
1. Das Befürwortungsschreiben ist eine inhaltliche Vorbereitung des LA. Zusammen mit Ihrem/Ihrer Partnerschaftskoordinator*in fest, welche Kurse im Ausland Sie für welche Kurse/Module an der RPTU anrechnen lassen wollen.
2. Wenn Sie für einen Austauschplatz an einer Partneruni vorgesehen sind (auch „Nominierung“ genannt), erstellen Sie dann auf Grundlage des Befürwortungsschreibens in Mobility Online ein Digitales Learning Agreement (DLA), welches im System sowohl von Ihnen als auch dem/der Koordinator*in Ihres Fachbereiches und dem/der Koordinator*in an der Partnerhochschule unterzeichnet wird. Beide Koordinator*innen können Sie dazu auffordern, Änderungen vorzunehmen, bevor sie es akzeptieren (In Ausnahmefällen arbeitet die Partnerhochschule nicht mit DLA, so dass das LA als PDF versendet werden muss.)
3. Zu Veranstaltungsbeginn an der Gasthochschule kann es sein, dass z.B. einzelne Kurse entgegen früher Planung nicht angeboten werden, Sie merken, dass es zeitliche Überschneidungen gibt oder Ihnen die Inhalte zu einfach erscheinen oder ähnliches. In einem solchen Fall nutzen Sie bitte zu Beginn Ihres Auslandsstudiums in Mobility Online den Antrag auf Changes to Learning Agreement und laden eine aktualisierte vollständige Übersicht über die Anerkennungsplanung (Tabelle aus dem Befürwortungsschreiben) hoch.
4. Nach Ende des Aufenthaltes reichen Sie mit dem Learning Agreement after the Mobility den endgültigen Stand ein (ohne Unterschrift von der Gasthochschule).
Über die EU Academy wird der Online Language Support (OLS) angeboten.
Hier können neben Selbstlern-Sprachkursen vor allem auch Einstufungstests absolviert werden, die im Erasmus+-Raum anerkannt werden.
Der kostenlose Zugang soll an eine Erasmus+-Mobilität geknüpft sein, aktuell ist dieser jedoch frei & kostenlos.
Bevor es losgeht informieren Sie sich bitte über:
- Höhe der Lebenshaltungskosten am Studienort
- Unterkunft
- Anreise
- Auslandskrankenversicherung
Weiterhin sollten Sie prüfen ob Sie für Ihren Aufenthalt ...
- einen Reisepass benötigen?
- ein Visum benötigen?
- spezielle Impfungen benötigen?
- ein Internationales Bankkonto benötigen?
Tipp: häufig finden sich viele der Infos auf den Incoming-Seiten Ihrer Partnerhochschule!
Wenn die folgenden Dokumente vollständig über Mobility Online eingereicht sind, erhalten Sie Ihre 2. Förderrate:
- Report on Duration, von Gasthochschule unterzeichnet
- Transcript of Records
- EU-Survey
- Erfahrungsbericht
- Learning Agreement after the Mobility, von FB-Koordinator unterzeichnet
Nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt reichen Sie zur Anerkennung von Leistungen bitte folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein:
- Ausgefülltes Antragsformular zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Transcript of Records/Bescheinigung der Leistungen der Partnerhochschule
PROMOS
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfristen: Für das Kalenderjahr 2025 (Förderung zwischen 04/25 - 12/25):
- Einreichen der Unterlagen beim International Office: 01.12.2024 bis 15.01.2025
- Aufenthalte vor April des jeweiligen Jahres können im Normalfall nicht gefördert werden
- falls Mittel & Plätze vorhanden ggf. 2. Bewerbungsrunde
Übersicht zum Bewerbungsablauf mit PROMOS zum download
Checklisten und Erläuterungen
Der Studienplan ist kein eigenes Dokument, das im Bewerbungsprozess eingereicht werden muss, sondern eine Übersicht darüber, wie die Kurse des Auslandssemesters in Ihren Studienplan der noch zu erbringenden Module Ihres Studiums passen. Es sollen mindestens 5 Veranstaltungen belegt und mindestens 10 ECTS zur Anerkennung gebracht werden.
Für die PROMOS-Bewerbung benötigen Sie ein Gutachten, in welchem eine Person aus Ihrem Fachbereich bestätigt, dass sie Sie für besonders geeignet hält, eine Förderung zu erhalten. Diese Person suchen Sie sich selbst, sie muss Sie aus Lehrveranstaltungen oder anderen Kontakten kennen, um Sie einschätzen zu können.
Die folgenden Bewerungsunterlagen reichen Sie bitte rechtzeitig vor der Deadline (15. Januar) bei Mobility Online ein.
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Aktuelle Leistungsübersicht (aus Klips bzw. vom Hochschulprüfungsamt, mit Fehlversuchen)
- Abiturzeugnis
- Gutachten
- Learning Agreement
- ggf. Ehrenwörtliche Erklärung bzw. Belege dafür, dass Sie berechtigt sind Zusatzförderung zu erhalten (Studierende mit Kind / mit Behinderung / mit chronischer Erkrankung / mit durchgängiger Erwerbstätigkeit / als Erstakademiker
- ggf. Sprachnachweise für Bewerbung bei Gastuni
Die Auswahlkriterien für eine PROMOS-Förderung sind folgende:
- Sehr gute bis exzellente Noten
- Gute Sprachkenntnisse
- Relevanz des Auslandsaufenthaltes für das Studium an der RPTU
- Motivationsschreiben (Vorbereitung, Wahl des Gastlandes und der Gastuni, Gründe für einen Auslandsaufenthalt)
- (Außergewöhnliches soziales und kulturelles Engagement)
Das Learning Agreement ist ein zentrales Dokument im Austauschprozess.
Ein Learning Agreement (LA) stellt eine Vereinbarung zwischen dem Studierenden, der RPTU und der Gasthochschule dar, in welchem die Studieninhalte und deren Anerkennung festgehalten werden.
1. Sie stellen mit Ihrem/Ihrer Partnerschaftskoordinator*in bzw. den Anerkennungsbeauftragteneinen Studienplan auf, der beinhaltet welche Kurse im Ausland Sie für welche Kurse/Module an der RPTU anrechnen lassen wollen. Es sollen mindestens 5 Veranstaltungen belegt und mindestens 10 ECTS zur Anerkennung gebracht werden.
2. Im Bewerbungsprozess erstellen Sie dann auf dieser Grundlage in Mobility Online ein Learning Agreement (LA), welches von Ihnen, dem/der Koordinator*in Ihres Fachbereiches und dem/der Koordinator*in an der Gasthochschule unterzeichnet wird. Beide Koordinator*innen können Sie dazu auffordern, Änderungen vorzunehmen, bevor sie es akzeptieren.
3. Zu Veranstaltungsbeginn an der Gasthochschule stellt sich heraus, welche Kurse Sie tatsächlich belegen können/stattfinden. Daher reichen Sie zu Beginn Ihres Auslandsstudiums ggf. ein Changes to Learning Agreement auf dem unter Punkt 1 und 2 beschriebenen Weg ein.
Infos folgen in Kürze!
Bevor es losgeht informieren Sie sich bitte über:
- Höhe der Lebenshaltungskosten am Studienort
- Unterkunft
- Anreise
- Auslandskrankenversicherung
Weiterhin sollten Sie prüfen ob Sie für Ihren Aufenthalt ...
- einen Reisepass benötigen?
- ein Visum benötigen?
- spezielle Impfungen benötigen?
- ein Internationales Bankkonto benötigen?
Tipp: häufig finden sich viele der Infos auf den Incoming-Seiten Ihrer Partnerhochschule!
- Transcript of Records (Leistungsnachweis der Gasthochschule)
- Report on Duration (von Gasthochschule ausgestellt)
- Erfahrungsbericht
Nach Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt reichen Sie zur Anerkennung von Leistungen bitte folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein:
- Ausgefülltes Antragsformular zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
- Transcript of Records/Bescheinigung der Leistungen der Partnerhochschule
*1Wähle eine Gasthochschule: Für Aufenthalte an Universitäten, die keine Partner sind, müssen Sie vor Beginn des Bewerbungsprozess mit der Hochschule Ihrer Wahl in Kontakt treten und sich bestätigen lassen, dass Sie dort ein Auslandssemester absolvieren können.
*2Erstelle einen Studienplan/Suche dir einen Gutachter: Da hier kein/e eindeutiger Partnerschaftskoordinator*in zuständig ist, suchen Sie sich eine Person aus Ihrem Fachbereich, die mit Ihnen den Studienplan bespricht. Dies kann, muss aber nicht dieselbe sein, die das Gutachten verfasst.
*3 Den Kontakt zur Gasthochschule halten Sie selbst, d.h. Sie müssen herausfinden, wann und wie Sie sich dort bewerben müssen.